Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Bereitstellung und Nutzung von Cloud-Backupdiensten der PingUs Solutions GmbH & Co.KG
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind gültig und finden Anwendung auf alle Cloud-Backupdienste, die die PingUs Solutions GmbH Co.KG, Marienstr. 1a, 16552 Mühlenbecker Land, OT Schildow, Deutschland (nachfolgend “Auftragnehmerin“ genannt) gegenüber ihrem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) erbringt.
- Die Beauftragung der konkret von der Auftragnehmerin bereitzustellenden Backupdienste erfolgt durch entsprechende Einzelaufträge des Auftraggebers.
- Die AGB gelten auch für eine spätere Erweiterung der beauftragten Backupdienste oder der Änderung eines bereits beauftragten Backupdienstes.
- Sämtliche Verpflichtungen der Auftragnehmerin aus diesem Vertrag gelten nur in Bezug auf die beauftragten Backupdienste und deren Funktionalitäten.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen nur Geltung, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin stellt kein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dar.
§2 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) kommt mit einem Einzelauftrag des Auftraggebers und einer entsprechenden Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zustande.
§3 Definitionen
- „Backupdienst“ bezeichnet die Bereitstellung cloudbasierter Speicherkapazitäten und das dortige Vorhalten von Datensicherungen, die der Auftraggeber auf seinen eigenen Systemen erstellt hat, sowie ggf. dazugehörige Dienstleistungen.
- „DOCKS by PingUs“ ist die Gesamtheit der Hard- und Software, die von der Auftragnehmerin mittelbar oder unmittelbar bereitgehalten wird, um die Backupdienste zu erbringen. Nicht zu DOCKS by PingUs gehören Hard- und Software zur Erstellung der Datensicherungen, Kommunikation mit Dritten, z.B. Telekommunikationsprovidern, auch soweit sie bei der Auftragnehmerin bereitgehalten werden.
- „Verfügbarkeit“ bedeutet die technische Nutzbarkeit des beauftragten Backupdienstes am Übergabepunkt zur Nutzung durch den Auftraggeber, wie sie in §6 näher definiert ist.
- „Fehler“ ist eine objektiv nachteilige Abweichung der Funktionsweise des Backupdienstes von der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen oder, soweit keine Funktionsweise beschrieben ist, von der üblicherweise zu erwartenden Funktionsweise des Backupdienstes.
§4 Vertragsgegenstand und Funktionsumfang
- Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung des vom Auftraggeber im Wege eines Einzelauftrags näher bestimmten Backupdienstes der Auftragnehmerin auf der DOCKS by PingUs Plattform an einem von der Auftragnehmerin frei bestimmbaren Ort innerhalb Deutschlands zur Nutzung durch den Auftraggeber.
- Der Funktionsinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Auftragnehmerin.
§5 Hardware, Systemsoftware und Infrastruktur
- Die Auftragnehmerin stellt die notwendige Hardware einschließlich Systemsoftware und EDV-technischer Infrastruktur zur Bereitstellung der Backupdienste bereit und sorgt für den technischen Betrieb der DOCKS by PingUs Plattform.
- Dem Auftraggeber obliegt die Beschaffung einer Software zur Erstellung der Datensicherungen und die ordnungsgemäße Nutzung und Anwendung dieser Software für die Erstellung und ggf. Wiedereinspielung von Datensicherungen.
- Der Zugriff von außen auf DOCKS by PingUs am Anschlusspunkt (z.B. die hardware- und softwaretechnische Ausstattung der Clients des Auftraggebers und die Bereitstellung eines entsprechenden Internetzugangs) unterliegt der Verantwortung des Auftraggebers. Übergabepunkt der Auftragnehmerin für die Backupdienste und Datensicherungsdateien ist der Anschlusspunkt von DOCKS by PingUs an das öffentliche Internet.
- Die Auftragnehmerin hält auf DOCKS by PingUs den im Einzelvertrag vereinbarten Mindestspeicherplatz für die Nutzung des Backupdienstes bereit. Zusätzlicher Speicherplatz kann vom Auftraggeber jederzeit erworben werden und wird gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt.
- Soweit ausdrücklich vom Auftraggeber beauftragt, übernimmt die Auftragnehmerin den manuellen Transport von Datensicherungen des Auftraggebers vom Standort des Auftraggebers zum Standort von DOCKS by PingUs bzw. umgekehrt. Der hierfür erforderliche Aufwand wird durch die Auftragnehmerin nach Maßgabe der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zusätzlich berechnet.
§6 Verfügbarkeit
- Die Auftragnehmerin gewährleistet für die beauftragten Backupdienste eine Verfügbarkeit von mindestens 99% innerhalb der vereinbarten Servicezeit (Verfügbarkeitsziel).
- Das Verfügbarkeitsziel des Vertrages gilt als erreicht, wenn der vorgenannte Schwellenwert im Messzeitraum von der Auftragnehmerin erreicht wurde. Der Messzeitraum umfasst, sofern im Einzelauftrag nicht abweichend geregelt, immer einen vollen Kalendermonat. Sollte der Onlinedienst durch den Auftraggeber im laufenden Kalendermonat beauftragt werden, so wird die Verfügbarkeit für den bereits abgelaufenen Kalendermonat mit 100% angesetzt.
- Die Auftragnehmerin kann das Verfügbarkeitsziel durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anpassen. In diesem Fall gilt §12, Ziffer 3 dieses AGB.
- Hat die Auftragnehmerin das Nichterreichen der hier vereinbarten Verfügbarkeit zu vertreten, erhält der Auftraggeber die im Service Level Agreement (Anhang 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vereinbarten Gutschriften als pauschalen Schadensersatz.
Damit sind alle Ansprüche wegen der zeitweisen Nichtverfügbarkeit des Online-Dienstes abgegolten, soweit die Auftragnehmerin diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. - Um den Anspruch geltend zu machen, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin nach Ablauf des Messzeitraums eine detaillierte Aufstellung der Ausfallzeiten inklusive Datum, Uhrzeit und Dauer zu übermitteln.
§7 Nutzungsrechte
- Dem Auftraggeber steht an den Backupdiensten und der zugehörigen Anwendungsdokumentation während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Backupdienste für eigene Geschäftszwecke zu. Dem Auftraggeber ist es insbesondere untersagt, die DOCKS by PingUs-Plattform oder den Backupdienst für andere Dienste oder Zwecke zu nutzen.
- Das Nutzungsrecht ist übertragbar und darf im Wege der entgeltlichen Weitervermarktung des Backupdienstes ganz oder teilweise von oder für Dritte genutzt werden. Eine Weitervermarktung und Übertragung des Nutzungsrechtes hat durch den Auftraggeber ausschließlich im eigenen Namen zu erfolgen. Vertragliche Ansprüche seiner Kunden gegen die Auftragnehmerin dürfen bei der Weitervermarktung nicht begründet werden. Machen Kunden des Auftraggebers vertragliche Ansprüche gegen die Auftragnehmerin geltend, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin von solchen Ansprüchen freizustellen. Mögliche eigene Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin bleiben hiervon unberührt.
- Durch den Vertrag werden dem Auftraggeber keinerlei Eigentumsrechte irgendwelcher Art oder dauerhafte bzw. über die Laufzeit des Vertrages und den über die jeweiligen Funktionalitäten des Backupdienstes definierten Einsatzzweck hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt. Alle weiteren Rechte an den Backupdiensten bzw. an DOCKS by PingUs verbleiben beim Auftragnehmer.
§8 Neue Versionen der Backupdienste
- Die Auftragnehmerin entwickelt die PingUs-Plattform und die Backupdienste kontinuierlich fort und kann nach eigenem Ermessen neue Versionen einsetzen.
- Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz neuer Versionen besteht jedoch nicht, es sei denn, der Einsatz ist aufgrund gesetzlicher Änderungen zwingend notwendig.
Keine Gesetzesänderungen in diesem Sinn sind Änderungen, die auf vertraglicher Basis oder einseitiger Bestimmung außerhalb der formalen Gesetzgebung erfolgen, auch wenn diese Änderungen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung oder Verbindlichkeitserklärung des Gesetzgebers bedürfen. - Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einzelne Funktionalitäten der Backupdienste mit einer Ankündigungsfrist von sechs Monaten einzustellen. In diesem Fall gilt §12, Ziffer 3 dieser AGB.
§9 Support
- Die Auftragnehmerin erbringt gegen gesonderte Beauftragung und Vergütung Supportdienste, die zur Beratung und Unterstützung des Auftraggebers dienen.
- Die Meldung von Fehlern hat über die im Service Level Agreement angegebenen Meldewege innerhalb der im Einzelauftrag vereinbarten Zeiten zu erfolgen.
§10 Sachmängel der Onlinedienste
- Treten Fehler in den Backupdiensten auf, benachrichtigt der Auftraggeber die Auftragnehmerin gemäß §12, Ziffer 3 dieser AGB.
- Fehlermeldungen des Auftraggebers müssen die Reproduzierbarkeit nachweisen, sofern dies möglich und zumutbar ist, die Angabe der Programmfunktion und den Text der Fehlermeldung sowie die Beschreibung der Fehlerauswirkungen enthalten.
- Der Auftraggeber unterstützt die Auftragnehmerin durch ausreichende kostenlose Bereitstellung von qualifiziertem Bedienungspersonal und allen anderen für die Fehleranalyse und -beseitigung erforderlichen Mitwirkungsleistungen. Soweit zur Fehleranalyse und -beseitigung erforderliche Daten des Auftraggebers nicht auf DOCKS by PingUs verfügbar sein sollten, stellt der Auftraggeber diese Daten separat zur Verfügung.
- Die Auftragnehmerin stellt ausreichende Ressourcen für die Fehlerbehebung zur Verfügung, um einen Fehler in zur Schwere der Funktionsbeeinträchtigung durch den Fehler und zur Fehlerursache angemessener Zeit zu beseitigen.
Existieren zu dem gemeldeten Fehler Umgehungsmöglichkeiten, wird die Auftragnehmerin mitteilen, ob und gegebenenfalls durch welche alternativen Funktionen der Fehler umgangen werden kann. - Fehler in den Backupdiensten werden durch mehrfache Nachbesserung behoben. Minderung und Kündigung des betroffenen Einzelauftrags wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sind erst zulässig, wenn die Nachbesserung fehlschlägt und dem Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zumutbar sind.
Die Kündigung eines Einzelauftrags ist zudem nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig.
§11 Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber wird alle Genehmigungen von Seiten Dritter (z.B. des Betriebsrates) oder von Behörden beschaffen, die die Nutzung der Onlinedienste durch den Auftraggeber betreffen.
Dies gilt nicht für den technischen Betrieb von DOCKS by PingUs sowie hinsichtlich möglicher Rechte Dritter an DOCKS by PingUs oder der Softwareapplikation. - Der Auftraggeber gewährleistet in seiner Sphäre Datenschutz, Datensicherheit und Absicherung des Know-how der Auftragnehmerin, ihrer technischen Schutzrechte und Urheberrechte gegenüber Mitarbeitern und Dritten.
- Hierzu zählen insbesondere die Virenfreiheit der an DOCKS by PingUs übermittelten Daten und Informationen sowie die erforderliche Erlaubnis zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer.
- Der Auftraggeber ist für einen dem Stand der Technik entsprechenden Internetzugang sowie für die Einhaltung der sonstigen Systemvoraussetzungen seiner Systeme verantwortlich.
- Der Auftraggeber ist für das Verschlüsseln aller in DOCKS by PingUs zu sichernden Daten verantwortlich. Das Speichern nicht verschlüsselter Daten in DOCKS by PingUs ist nicht zulässig.
- Die entsprechenden Spezifikationen und Systemvoraussetzungen ergeben sich dabei aus der Leistungsbeschreibung. Die Auftragnehmerin kann die Spezifikation durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anpassen. In diesem Fall gilt §12, Ziffer 3 dieser AGB.
- Der Auftraggeber darf die Backupdienste und DOCKS by PingUs nicht für unerlaubte oder rechtswidrige Handlungen nutzen oder rechtswidrige oder unerlaubte Inhalte darauf speichern oder verarbeiten.
Der Auftraggeber hat alle Handlungen zu unterlassen, die die Backupdienste selbst, die Nutzung der Backupdienste durch Dritte und/oder die Integrität von DOCKS by PingUs bzw. der auf DOCKS by PingUs enthaltenen Daten beeinträchtigen können. - Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für alle Aktivitäten, die im Rahmen seiner Benutzerkonten und Zugänge stattfinden und haftet für alle Mitarbeiter und Dritte, die mit seiner Kenntnis oder ohne seine Kenntnis aber aufgrund fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Auftraggebers von seinen Systemen und/oder mit seinen Zugangsdaten Zugang zu DOCKS by PingUs bzw. dem Backupdienst haben.
- Im Falle der Weitervermarktung der Backupdienste dürfen die gleichen Zugangsdaten zu DOCKS by PingUs nicht für mehrere Kunden des Auftraggebers verwendet werden.
- Der Auftraggeber ist im Falle der Weitervermarktung der Backupdienste verpflichtet, der Auftragnehmerin Name, Anschrift und Ansprechpartner seiner Kunden zu übermitteln.
§12 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet und beginnt mit Abschluss des Vertrages (siehe §2). Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt zwölf Monate.
- Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals jedoch auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestlaufzeit.
- Sehen diese AGB ein Recht für die Auftragnehmerin vor, Leistungsinhalte oder Bedingungen der AGB oder einzelner Backupdienste durch einseitige Ankündigung für die Zukunft zu ändern, so ist der Auftraggeber, sofern er mit der Änderung nicht einverstanden sein sollte, unabhängig von der Mindestlaufzeit berechtigt, den betroffenen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung gemäß der vorstehenden Regelungen zu kündigen. Im Falle der Kündigung verbleibt es bis zum Ablauf des Vertrages bei den ursprünglichen Bedingungen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Die außerordentliche Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung der anderen Vertragspartei setzt voraus, dass die Vertragsverletzung unter angemessener Fristsetzung abgemahnt wurde und die Vertragsverletzung gleichwohl fortgesetzt oder wiederholt wurde.
- Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
§13 Verhältnis zu anderen zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vereinbarungen
- Zusätzliche Werk- und/oder Dienstleistungen werden ausschließlich auf Basis eines unabhängigen, eigenständigen Beratungs- und Dienstleistungsvertrages erbracht.
Dies gilt insbesondere auch für eine kundenindividuelle Parametrisierung bzw. Konfiguration eines Backupdienstes durch den Auftragnehmer. - Die Vertragsparteien halten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ein.
Im Rahmen der Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erhebt, verarbeitet und nutzt die Auftragnehmerin u.a. auch personenbezogene Daten des Auftraggebers im Wege der weisungsgebundenen Auftragsdatenverarbeitung; die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsdokumenten haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.
Inhalte des Einzelauftrags gelten vorrangig zu den Inhalten von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser AGB.
§14 Vergütung, Nebenkosten, Fälligkeiten
- Die Höhe der Servicegebühren und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
- Die Servicegebühr ist jeweils zum Ende des Abrechnungs-Zeitraums mit entsprechender Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin fällig. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit zu zahlen.
Der Auftraggeber gerät mit Ablauf dieser Zahlungsfrist automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung der Auftragnehmerin bedarf. - Beginnt oder endet der Vertrag für einen kostenpflichtigen Backupdienst im laufenden Abrechnungs-Zeitraum, so erfolgt die Berechnung der Servicegebühr für diesen Zeitraum zeitanteilig. Für die Berechnung zeitanteiliger Servicegebühren wird für jeden Tag einer monatlichen Servicegebühr 1/30 der monatlichen Servicegebühr in Ansatz gebracht.
- Die Höhe der Servicegebühr kann von der Auftragnehmerin zum Ende des Abrechnungszeitraums, jedoch nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten durch schriftliche Mitteilung der Auftragnehmerin um nicht mehr als 5% p.a. angepasst werden. In diesen Fällen gilt §12, Ziffer 3 dieser AGB.
- Alle Preise sind spesenfreie Netto-Barpreise und verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger sonstiger Steuern und Zölle, die auf die Onlinedienste erhoben werden.
- Zahlungen sind in der Weise auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten, dass Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers gehen und die Auftragnehmerin spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist über die Zahlung verfügen kann.
- Im Verzugsfalle ist die Auftragnehmerin unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 v.H. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, Sicherheiten und Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
- Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung oder wesentlicher Teile davon in Verzug, hat die Auftragnehmerin das Recht, nach entsprechender Androhung die Rechteeinräumung zu widerrufen und/oder den Zugang zur Nutzung des Backupdienstes mit sofortiger Wirkung zu unterbinden.
Im Zweifel stellt weder ein solcher Widerruf, noch ein Unterbinden des Zugangs einen Rücktritt bzw. eine Kündigung von dem Vertrag dar.
Der Zugang ist wiederherzustellen, sobald der Auftraggeber die Zahlungsrückstände vollständig ausgeglichen hat. - Zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung berechtigen den Auftraggeber nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber des Weiteren nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderungen der Auftragnehmerin beruht.
§15 Schutzrechte
- Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die von ihr bereitgestellten Backupdienste ihrer Kenntnis nach frei von Schutzrechten Dritter sind, die ihre vertragsgemäße Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen oder einschränken.
- Werden nach Vertragsabschluss Verletzungen von Schutzrechten gemäß Ziffer 1 geltend gemacht und wird die vertragsgemäße Nutzung der Backupdienste beeinträchtigt oder untersagt, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, nach ihrer Wahl entweder die Backupdienste in der Weise anzupassen oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter die Schutzrechte fallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder das Recht zu erwirken, dass die Backupdienste uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden können.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden und bei der Auseinandersetzung mit Dritten im Einverständnis mit der Auftragnehmerin zu handeln.
- Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt und, soweit dies rechtlich zulässig ist, verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, auf eigene Kosten durchzuführen.
Die Auftragnehmerin stellt den Auftraggeber von allen Kosten und Ansprüchen frei, die gegen den Auftraggeber im Rahmen der Inanspruchnahme Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. - Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, soweit die Auftragnehmerin keine Kenntnis von den Schutzrechtsverletzungen hatte.
- Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt und, soweit dies rechtlich zulässig ist, verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, auf eigene Kosten durchzuführen.
§16 Haftung und Schadenersatz
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer Garantie sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung der Auftragnehmerin auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Erteilung des jeweiligen Einzelauftrags vorhanden waren, wird ausgeschlossen.
- Außerhalb der Fälle der Ziffer 1 gilt:
- Die Auftragnehmerin haftet für versicherte Risiken, insbesondere solche, die von der betrieblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt worden sind, bis zur Höhe von 50.000,- Euro.
- Für nicht versicherte Ansprüche haftet die Auftragnehmerin unabhängig von der in Frage kommenden Anspruchsgrundlage auch für eigene Mitarbeiter und im Rahmen des Vertrages eingeschaltete Dritte maximal auf einen Zahlungsanspruch in Höhe der durchschnittlichen monatlichen Servicegebühr der letzten sechs Monate.
- Soweit keine vertragswesentliche Pflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) verletzt wurde, ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
- Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung der Auftragnehmerin für indirekte und Mangelfolgeschäden.
§17 Verjährung
- Schadensersatzansprüche verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, innerhalb eines Jahres nach Kenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände.
§18 Höhere Gewalt
- Fälle höherer Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Vertragsparteien für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung.
Überschreiten die daraus folgenden Einschränkungen den Zeitraum von einer Woche, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Onlinedienstes den Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. - Als höhere Gewalt gelten auch von der Auftragnehmerin nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes bei der Auftragnehmerin oder einem Dritten, sofern sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung der Auftragnehmerin ergeben.
§19 Geheimhaltung
- Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die vor oder nach Abschluss des Vertrages erlangten Informationen über geheimes Know-how oder Betriebsinterna des jeweils anderen Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln.
Dies betrifft insbesondere alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die Onlinedienste der Auftragnehmerin sowie die im Rahmen der Onlinedienste verarbeiteten Daten des Auftraggebers. - Beide Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter (einschließlich nur zeitweise beschäftigter Mitarbeiter, Praktikanten u. ä.) und gegebenenfalls im Zuge der Durchführung des Vertrages eingeschaltete Subunternehmer schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltung in dem genannten Umfang verpflichten und dem jeweils anderen Vertragspartner entsprechende Verpflichtungserklärungen auf Verlangen überlassen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages unbeschränkt fort. - Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertragsschluss im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren.
§20 Verschiedenes
- Soweit diese AGB keine einseitigen Änderungs-bzw. Anpassungsrechte der Auftragnehmerin vorsehen, bedürfen Änderungen und Ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei von diesem Schriftformerfordernis selbst ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden kann.
Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Änderungs- bzw. Anpassungsrechte können auch in Textform, d.h. insbesondere per E-Mail mitgeteilt werden. - Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. - Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des “UN Kaufrechts“ (CISG) und Verweisungen in ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin.